....39 Jahre Narrenverein Ebersbach-Musbach E.V....
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Grillplatz
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Im Jahre 1989 baute der NV Ebersbach-Musbach e.V. eine Grillhütte zur Eigennutzung sowie zur Vermietung. Die Hütte liegt idyllisch gelegen am Ebersbacher Weiher am Ortsrand von Ebersbach Richtung Ried. Es gibt einen Aussengrill mit diversen Sitzmöglichkeiten sowie einen Grill im Inneren der Hütte. Ein kleiner Spielplatz rundet das Angebot ab.

 

 

Grillplatzordnung 

 

  1. Der Grillplatz mit Schutzhütte dient als Rastplatz und Ort für geselliges Beisammensein für Wanderer, Familien und andere Gruppen.

  2. Die Benutzung ist nur nach Anmeldung beim NV Ebersbach-Musbach e.V., Ansprechpartner Frau Andrea Seßler (Tel. 07525-2213), gestattet.

  3. Die Benutzungsgebühr beträgt € 30,--. Zusätzlich ist eine Kaution von € 50,-- zu hinterlegen. Die verbindliche Reservierung bzw. die Aushändigung des Schlüssels erfolgen erst nach Bezahlung der Gebühr bei Andrea Seßler. Achtung: Die Kaution wird einbehalten, wenn sich die Anlage am folgenden Tag um 10.00 Uhr nicht in einwandfreiem Zustand befindet oder gegen die Grillplatzordnung verstoßen wird.

  4. Das Betreten der Anlage und die Benutzungen ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

  5. Autos oder Motorräder sind vor der Absperrung zu parken.

  6. Brennholz muss mitgebracht werden. Das Feuermachen außerhalb der Grillstelle ist nicht erlaubt.  Ebenso nicht gestattet sind Kerzen und Fackeln zur Beleuchtung in der Schutzhütte. Fenstereinsätze können gegen eine Gebühr von € 7,-- bei Frau Andrea Seßler ausgeliehen werden. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  7. Sachbeschädigungen müssen vom Schädiger behoben werden. Bei Nichtanmeldung des Schadens erfolgt polizeiliche Anzeige.

  8. Nicht erlaubt sind Stromaggregate und Ähnliches.

  9. Ab 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander, auf die Nachbarn und Nachbargrundstücke, machen Sie keinen unnötigen Lärm auf der Anlage und auf dem Heimweg.

  10. Der anfallende Müll muss vom Benutzer der Hütte selbständig entsorgt werden (dazu zählen auch Zigarettenkippen, Scherben, Kronkorken …).

  11. Grillplatzbenutzung ohne vorherige Anmeldung wird mit 50,- € Strafe geahndet.

  12. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und viel Vergnügen

Narrenverein Ebersbach-Musbach e.V.

 

Gemeineverwaltung
Ebersbach-Musbach

Telefon: 07584-92120
www.ebersbach-musbach.de
Narrenverein Ebersbach e.V.
(Grillplatzverwalter)


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