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Der Grillplatz mit
Schutzhütte dient als Rastplatz und Ort für geselliges Beisammensein für
Wanderer, Familien und andere Gruppen.
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Die Benutzung ist nur nach
Anmeldung beim NV Ebersbach-Musbach e.V., Ansprechpartner Frau Andrea Seßler
(Tel. 07525-2213), gestattet.
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Die Benutzungsgebühr
beträgt € 30,--. Zusätzlich ist eine Kaution von € 50,-- zu hinterlegen. Die
verbindliche Reservierung bzw. die Aushändigung des Schlüssels erfolgen erst
nach Bezahlung der Gebühr bei Andrea Seßler. Achtung: Die Kaution wird einbehalten, wenn sich die
Anlage am folgenden Tag um 10.00 Uhr nicht in einwandfreiem Zustand
befindet oder gegen die Grillplatzordnung verstoßen wird.
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Das Betreten der Anlage
und die Benutzungen ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr. Eltern
haften für Ihre Kinder.
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Autos oder Motorräder
sind vor der Absperrung zu parken.
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Brennholz muss
mitgebracht werden. Das Feuermachen außerhalb der Grillstelle ist nicht
erlaubt. Ebenso nicht gestattet sind Kerzen und Fackeln zur Beleuchtung
in der Schutzhütte. Fenstereinsätze können
gegen eine Gebühr von € 7,-- bei
Frau Andrea Seßler ausgeliehen werden. Die Benutzung
erfolgt auf eigene Gefahr.
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Sachbeschädigungen müssen
vom Schädiger behoben werden. Bei Nichtanmeldung des Schadens erfolgt
polizeiliche Anzeige.
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Nicht erlaubt sind Stromaggregate und Ähnliches.
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Ab 22.00 Uhr ist
Nachtruhe. Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander, auf die Nachbarn und
Nachbargrundstücke, machen Sie keinen unnötigen Lärm auf der Anlage und auf
dem Heimweg.
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Der anfallende Müll muss vom Benutzer der Hütte selbständig entsorgt
werden (dazu zählen auch Zigarettenkippen, Scherben, Kronkorken …).
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Grillplatzbenutzung ohne vorherige Anmeldung wird mit 50,- € Strafe
geahndet.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit mit
einer Geldbuße geahndet.