....39 Jahre Narrenverein Ebersbach-Musbach E.V....
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Sprung-/Häsordnung für Indianer
  1. Anziehordnung:
  • Das Häs soll in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.

  • Männer müssen einen kompletten Anzug haben, bei Frauen wäre ein Kleid wünschenswert.

  • Frauen dürfen keine Jeanshosen unter dem Kleid tragen. Dunkle Leggings oder Strumpfhosen sind empfehlenswert.

  • Es dürfen keine Turnschuhe getragen werden. Ausnahme: die Turnschuhe sind komplett schwarz bzw. dunkel.

  • Die Perücke soll ordentlich sein, es muss dazu ein Stirnband und eine Feder getragen werden. Weiterhin gehört zu jedem Häs auch eine Halskette.

  • Frauen können ohne Perücke springen, wenn sie mindestens schulterlanges, dunkles Haar besitzen. Sie müssen aber ebenfalls ein Stirnband und eine Feder tragen.

  • Krieger müssen ein Beil bei sich tragen.

  • Auf jedem Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht sein.

  1. Häsausleihung:
  • Ein Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.

  • Hästräger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart muss seine Zustimmung erteilen.

  1. Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.

  2. Vereinseigene Schminkfarben verbleiben im Duschraum! Wer zum Schminken zu spät kommt oder von zu Hause direkt zu den Umzügen fährt, kauft sich selber eine Schminkfarbe.

  3. Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden.

  4. Verhalten bei Umzügen:

  • Jeder Hästräger hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt oder zu Schaden kommen.

  • Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen ist vom Hästräger zu unterlassen.

  1. Verhalten auf dem Indianerwagen:
  • Der Aufenthalt auf dem Wagen während des Umzuges liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Bei Unfällen oder Schäden übernehmen Narrenverein und der Fahrer keine Haftung.

  • Jeder, der Nichtmitglieder/Zuschauer auf den Wagen bringt, hat Sorge zu tragen, dass diese Personen wieder wohlbehalten herunterkommen.

  • Kinder, die auf dem Wagen mitfahren, müssen unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen.

  • Vereinseigener Schnaps oder Spirituosen dürfen nur während des Umzuges ausgeschenkt werden. Nach dem Umzug darf kein Schnaps mehr ausgeschenkt werden.

  1. Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter Heranziehung von §4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.
   
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