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| Sprung-/Häsordnung für Indianer |
- Anziehordnung:
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Das Häs soll
in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.
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Männer
müssen einen kompletten Anzug haben, bei Frauen wäre ein Kleid wünschenswert.
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Frauen
dürfen keine Jeanshosen unter dem Kleid tragen. Dunkle Leggings oder
Strumpfhosen sind empfehlenswert.
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Es dürfen
keine Turnschuhe getragen werden. Ausnahme: die Turnschuhe sind komplett schwarz
bzw. dunkel.
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Die Perücke
soll ordentlich sein, es muss dazu ein Stirnband und eine Feder getragen werden.
Weiterhin gehört zu jedem Häs auch eine Halskette.
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Frauen
können ohne Perücke springen, wenn sie mindestens schulterlanges, dunkles Haar
besitzen. Sie müssen aber ebenfalls ein Stirnband und eine Feder tragen.
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Krieger
müssen ein Beil bei sich tragen.
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Auf
jedem Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht
sein.
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Häsausleihung:
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Ein
Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus
entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.
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Hästräger,
die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den
Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart
muss seine Zustimmung erteilen.
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Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der
Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der
Vorstandschaft auftreten.
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Vereinseigene Schminkfarben verbleiben im Duschraum! Wer zum Schminken zu
spät kommt oder von zu Hause direkt zu den Umzügen fährt, kauft sich selber eine
Schminkfarbe.
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Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu
verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet
werden.
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Verhalten bei Umzügen:
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Jeder
Hästräger hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht
belästigt oder zu Schaden kommen.
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Der
übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen
ist vom Hästräger zu unterlassen.
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Verhalten auf dem Indianerwagen:
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Der
Aufenthalt auf dem Wagen während des Umzuges liegt in der Verantwortung jedes
Einzelnen. Bei Unfällen oder Schäden übernehmen Narrenverein und der Fahrer
keine Haftung.
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Jeder, der Nichtmitglieder/Zuschauer auf den Wagen
bringt, hat Sorge zu tragen, dass diese Personen
wieder wohlbehalten herunterkommen.
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Kinder, die auf dem Wagen mitfahren, müssen unter
Aufsicht eines Erwachsenen stehen.
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Vereinseigener Schnaps oder Spirituosen dürfen nur
während des Umzuges ausgeschenkt werden. Nach dem
Umzug darf kein Schnaps mehr ausgeschenkt werden.
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Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter
Heranziehung von §4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes
durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den
Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft
festgelegt.
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