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| Sprung-/Häsordnung für Stöcklehexen |
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Anziehordnung:
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Das Häs soll
in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.
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Der
Hästräger muss das komplette Häs tragen.
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Das
komplette Häs beinhaltet: grüne Bluse, Rupfenweste, schwarzer Unterrock,
Streifenrock, schwarze Stulpen, schwarze Handschuhe. Die Bluse muss im Rock
getragen werden und alle Knöpfe müssen bis oben geschlossen sein. Länge des
Rocks: bis ca. Mitte Wadenbein.
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Die Perücke
muss ordentlich hergerichtet sein, d.h. z.B. einzelne Strähnen hochstecken,
auftupieren …, außerdem sollte sie mit Efeu und Spinnen dekoriert sein. Frauen
können ohne Perücke springen, wenn sie langes, blondes Haar haben. Sie müssen
aber ebenfalls die Harre wie die Perücke geschmückt haben.
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Es sind
schwarze oder dunkelbraune Schuhe bzw. Stiefeletten zu tragen - keine
Turnschuhe.
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Frauen haben
einen geschmückten Weidenkorb (Efeu, Tannenzapfen) mitzutragen.
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Männer
müssen einen Besen mitführen.
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Der
Trinkbecher ist während dem Umzug nicht sichtbar zu tragen.
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Auf jedem
Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht sein.
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Schminkordnung:
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Das Gesicht muss komplett grün geschminkt sein.
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Mit schwarzem Kajal werden Konturen laut
Schminkvorlage aufgemalt.
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Die Lippen sind mit dunkelrotem Lippenstift
geschminkt.
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Männer müssen rasiert sein.
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Die Schminkfarben müssen von jedem einzelnen
selbst gekauft werden.
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Häsausleihung:
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Ein Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied
ausleiht, haftet für daraus entstehendes
Verschulden und Schäden jeglicher Art.
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Hästräger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger
auf die Bestimmungen hinzuweisen und den
Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis
zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart muss seine
Zustimmung erteilen.
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Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit
von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung
getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen
Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft
auftreten.
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Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der
Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle
können nach Ablauf einer Woche nicht mehr
bearbeitet werden.
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Verhalten bei Umzügen:
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Jeder Hästräger hat sich in der Öffenlichkeit so
zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt
werden oder zu Schaden kommen.
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Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während
der Teilnahme an Veranstaltungen ist vom Hästräger
zu unterlassen.
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Verstöße gegen die Häsordnung können von der
Vorstandschaft unter Heranziehung von $4 der
Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines
Mitglieds durch die Vorstandschaft nach §4 der
Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein
zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der
Vorstandschaft festgelegt.
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