....39 Jahre Narrenverein Ebersbach-Musbach E.V....
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Sprung-/Häsordnung für Stöcklehexen
  1. Anziehordnung:

  • Das Häs soll in einem sauberen und ordentlichen Zustand sein.

  • Der Hästräger muss das komplette Häs tragen.

  • Das komplette Häs beinhaltet: grüne Bluse, Rupfenweste, schwarzer Unterrock, Streifenrock, schwarze Stulpen, schwarze Handschuhe. Die Bluse muss im Rock getragen werden und alle Knöpfe müssen bis oben geschlossen sein. Länge des Rocks: bis ca. Mitte Wadenbein.

  • Die Perücke muss ordentlich hergerichtet sein, d.h. z.B. einzelne Strähnen hochstecken, auftupieren …, außerdem sollte sie mit Efeu und Spinnen dekoriert sein. Frauen können ohne Perücke springen, wenn sie langes, blondes Haar haben. Sie müssen aber ebenfalls die Harre wie die Perücke geschmückt haben.

  • Es sind schwarze oder dunkelbraune Schuhe bzw. Stiefeletten zu tragen -  keine Turnschuhe.

  • Frauen haben einen geschmückten Weidenkorb (Efeu, Tannenzapfen) mitzutragen.

  • Männer müssen einen Besen mitführen.

  • Der Trinkbecher ist während dem Umzug nicht sichtbar zu tragen.

  • Auf jedem Häs muss auf dem rechten Oberarm ein Wappen und eine Nummer aufgenäht sein.

  1. Schminkordnung:

  • Das Gesicht muss komplett grün geschminkt sein.

  • Mit schwarzem Kajal werden Konturen laut Schminkvorlage aufgemalt.

  • Die Lippen sind mit dunkelrotem Lippenstift geschminkt.

  • Männer müssen rasiert sein.

  • Die Schminkfarben müssen von jedem einzelnen selbst gekauft werden.

  1. Häsausleihung:

  • Ein Hästräger, der sein Häs an ein Nichtmitglied ausleiht, haftet für daraus entstehendes Verschulden und Schäden jeglicher Art.

  • Hästräger, die ihr Häs verleihen, haben den Träger auf die Bestimmungen hinzuweisen und den Gruppenleiter oder den Häswart vorher in Kenntnis zu setzen. Der Gruppenleiter/Häswart muss seine Zustimmung erteilen.

  1. Das Häs darf in der Öffentlichkeit nur in der Zeit von der Maskenbefreiung bis zur Maskenverbannung getragen werden. Außerhalb dieser Zeit dürfen Häser nur mit Einwilligung der Vorstandschaft auftreten.

  2. Bei Schadensfällen ist sofort ein Mitglied der Vorstandschaft zu verständigen. Schadensfälle können nach Ablauf einer Woche nicht mehr bearbeitet werden.

  3. Verhalten bei Umzügen:

  • Jeder Hästräger hat sich in der Öffenlichkeit so zu verhalten, dass Mitbürger nicht belästigt werden oder zu Schaden kommen.

  • Der übermäßige Genuss von Alkohol vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen ist vom Hästräger zu unterlassen.

  1. Verstöße gegen die Häsordnung können von der Vorstandschaft unter Heranziehung von $4 der Satzung geahndet werden. Bei Ausschluss eines Mitglieds durch die Vorstandschaft nach §4 der Satzung muss das Häs zum Zeitwert an den Verein zurückgegeben werden. Der Zeitwert wird von der Vorstandschaft festgelegt.

   
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